EU und Chile: Handel mit Bioprodukten
Berlin, 8. April 2016. Die Europäische Union (EU) und Chile haben Verhandlungen über ein Abkommen für den Handel mit Bioprodukten abgeschlossen. Es ist die erste bilaterale Anerkennung ihrer Art mit einem lateinamerikanischen Land.
Das Abkommen bietet eine starke Grundlage für die Entwicklung des Bio-Sektors. Denn: Durch die Vereinbarung werden EU und Chile gegenseitig die Gleichwertigkeit ihrer Bio-Produktionsregelungen und Kontrollsysteme anerkennen und ein hohes Maß an Respekt für das Prinzip der biologischen Produktion sicherstellen, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Vereinbarung hat ein breites Spektrum und umfasst alle biologischen EU-Produkte. Sie wird erlauben, dass Produkte, die in Chile nach Biostandards erzeugt und kontrolliert wurden, direkt auf dem europäischen Markt platziert werden können, und umgekehrt. Ziel ist auch der gegenseitige Schutz der Bio-Logos und es ist ein System von Aktualisierungen bezüglich der umfassten Produkte vorgesehen. Zudem soll damit eine verstärke Kooperation, Informationsaustausch und Streitbeilegung in dem Bio-Handel einhergehen. Quelle: ec.europa.eu Artikel Fruchtportal Foto ProChile