Chile de header

Wehrpflicht

Automatische Wehrdiensterfassung

Das neue System der Rekrutierung entbindet die jungen Männer von ihrer Verpflichtung, sich an das Wehrdienstbüro (cantón) ihrer Gemeinde zu wenden, um sich für den Wehrdienst registrieren zu lassen. Diese Vorgehensweise wurde durch ein automatisches Verfahren zur Registrierung für den Wehrdienst ersetzt, mit dem alle jungen Männer in dem Jahr erfasst werden, in dem sie 18 Jahre alt werden. Ihre Daten werden vom Einwohnermelde- und Standesamt Registro Civil e Identificación an die Rekrutierungsabteilung des Heeres weitergeleitet (Dirección General de Movilización Nacional, www.dgmn.cl).

Freistellung vom Wehrdienst aufgrund eines Auslandsaufenthaltes

Diese Situation im Bezug auf den Wehrdienst wird über das für den Wohnort zuständige Konsulat geregelt.

Die Wehrpflichtigen, die aufgrund ihres Auslandsaufenthaltes von ihrem Wehrdienst freigestellt werden möchten, werden durch die Rekrutierungsbehörde als wehrdienstfähig eingestuft und werden für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes vom Wehrdienst freigestellt.

Bei ihrer Rückkehr nach Chile ist das zuständige Wehrdienstbüro (cantón) über den aktuellen Wohnsitz zu unterrichten; die aus der Rechtsverordnung Nr. 2.306 aus dem Jahr 1978 resultierenden Verpflichtungen bleiben bestehen.

Voraussetzungen:

  1. Vereinbarung eines Termins und Erfragen der Kontoverbindung des für den Wohnort zuständigen Konsulates zur Errichtung der entsprechenden Gebühr.
  2. Zu dem Termin ist der gültige Ausweis oder Pass mitzubringen.
  3. Originaldokument, das eine Freistellung vom Wehrdienst rechtfertigt, z. B. Immatrikulationsbescheinigung, ärztliches Attest, Arbeits- oder Praktikumsvertrag etc.
  4. Ausfüllen und Unterzeichnen des Formulars „Plantilla de Antecedentes“, das im Konsulat ausgehändigt wird.