Nachträglicher Erwerb eines Allgemeinenbildenden Schulabschlusses
Im Ausland wohnhafte chilenische Staatsbürger, die eine Prüfung zur nachträglichen Erlangung eines mittleren oder erweiterten chilenischen Schulabschlusses ablegen möchten (so genannte „exámenes libres“, nicht zu verwechseln mit der Hochschulzugangsberechtigung PSU), können den entsprechenden Antrag im für ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat stellen.
Dieses Verfahren wird von der Abteilung Allgemeine Schulbildung des Bildungsministeriums (División de Educación General del Ministerio de Educación) über ihren Prüfungsausschuss koordiniert, der verantwortlich für die Durchführung gemäß Bildungsdekret Nr. 993 vom 26. August 1986 zeichnet.
Die Prüfungsfragen werden durch ein Institut entwickelt, das über eine entsprechende Zertifizierung der Abteilung Allgemeine Schulbildung des Bildungsministeriums verfügt. Die Prüfungsunterlagen werden von dort an das zuständige Konsulat gesandt und später durch dieses Institut in Chile korrigiert. Nach der Korrektur werden die Ergebnisse übersandt.
Folgende Personen können einen nachträglich allgemeinbildenden mittleren oder erweiterten Schulabschluss erwerben:
- Wenn die reguläre Schulbildung nicht absolviert oder abgebrochen wurde.
- Wenn die Schulbildung an Institutionen absolviert wurde, die nicht staatlich anerkannt sind.
- Wenn die Schulbildung in Ländern absolviert wurde, zu denen Chile kein Bildungsabkommen unterhält.
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag mit Unterschrift des/der Antragsstellers/in.
- Kopie des Ausweises, Passes oder der Geburtsurkunde.
- Kopie des letzten, aus Chile stammenden Schulzeugnisses.
WICHTIG: Diese Formalität erfordert eine längere Bearbeitungsdauer. Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig.