Chile de header

Reiseerlaubnis

WICHTIG

Die Ausreise von Minderjährigen aus Chile wird durch das Jugendschutzgesetz Nr. 16.618 und durch § 49 des Bürgerlichen Gesetzbuches Chiles geregelt.

ACHTUNG: Die Reisegenehmigung gilt für die Ausreise aus Chile (nicht für die Einreise).
Minderjährige, die Chile mit beiden Elternteilen verlassen, benötigen keine Reisegenehmigung.

Minderjährige chilenische StaatsbürgerInnen: Minderjährige, die allein, mit einem Elternteil oder mit einem anderen Verwandten als den Eltern und/oder dem gesetzlichen Vormund (z. B. Großeltern, Tanten, Onkel usw.) reisen, müssen eine von beiden Elternteilen bzw. dem nicht reisenden Elternteil unterzeichnete Reisegenehmigung vorlegen. Das ordnungsgemäß beglaubigte Dokument kann nur einmal zur Ausreise aus Chile verwendet werden. Das Original wird von den Polizeibehörden einbehalten, sobald der Minderjährige Chile verlässt.

Minderjährige ausländische StaatsbürgerInnen: Diese benötigen bei Ausreise aus Chile in Begleitung eines Elternteiles keine Genehmigung, wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage beträgt. Reisen ein/e Minderjährige/r allein oder beträgt der Aufenthalt mehr als 90 Tage, so wird eine Reisegenehmigung durch beide Elternteile erforderlich. Diese Erlaubnis gilt solange, für die Gültigkeit des Visums des Minderjährigen in Chile und kann während diesem Zeitraums mehrmals benutzt werden, außer dem ausdrücklichem Willen der Eltern. 

Bitte denken Sie daran, dass die Reisegenehmigung vor Ihrer Ausreise aus Chile durch das chilenische Außenministerium legalisiert werden muss.  

Die Reiseerlaubnis muß wie folgt unterschrieben werden:

  • Wenn der/die Minderjährige alleine reist, durch beide Elternteile oder den Sorgeberechtigten, oder
  • Wenn er/sie mit nur einem Elternteil reist, dann durch den Elternteil der den/die Minderjährige/n nicht begleitet bzw. den/die Sorgeberechtigte/n.

Für den Fall, dass sich der/die Minderjährige in Chile aufhält und die Genehmigung nicht durch einen oder beide Elternteile ausgestellt werden kann, so ist diese bei dem für den Wohnort zuständigen Familiengericht in Chile zu beantragen.

Für die Beantragung der Reisegenehmigung gibt es zwei Möglichkeiten (bitte nur EINE auswählen):

Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige vor einem Notar
Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige im Konsulat