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Reiseerlaubnis

WICHTIG

Die Ausreise von Minderjährigen aus Chile wird durch das Jugendschutzgesetz Nr. 16.618 und durch § 49 des Bürgerlichen Gesetzbuches Chiles geregelt.

 

ACHTUNG: Die Reisegenehmigung gilt für die Ausreise aus Chile (nicht für die Einreise).
Minderjährige, die Chile mit beiden Elternteilen verlassen, benötigen keine Reisegenehmigung.

Minderjährige, die allein, mit einem Elternteil oder mit einem anderen Verwandten als den Eltern und/oder dem gesetzlichen Vormund (z. B. Großeltern, Tanten, Onkel usw.) reisen, müssen eine von beiden Elternteilen bzw. dem nicht reisenden Elternteil unterzeichnete Reisegenehmigung vorlegen. Das Original wird von den Polizeibehörden einbehalten, sobald der Minderjährige Chile verlässt.

Bitte denken Sie daran, dass die Reisegenehmigung vor Ihrer Ausreise aus Chile durch das chilenische Außenministerium legalisiert werden muss.  

Die Reiseerlaubnis muß wie folgt unterschrieben werden:

  • Wenn der/die Minderjährige alleine reist, durch beide Elternteile oder den Sorgeberechtigten, oder
  • Wenn er/sie mit nur einem Elternteil reist, dann durch den Elternteil der den/die Minderjährige/n nicht begleitet bzw. den/die Sorgeberechtigte/n.

Für den Fall, dass sich der/die Minderjährige in Chile aufhält und die Genehmigung nicht durch einen oder beide Elternteile ausgestellt werden kann, so ist diese bei dem für den Wohnort zuständigen Familiengericht in Chile zu beantragen.

Für die Beantragung der Reisegenehmigung gibt es zwei Möglichkeiten (bitte nur EINE auswählen):

Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige vor einem Notar
Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige im Konsulat