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Standesamtliche Urkunden

GEBURTSURKUNDEN, HEIRATSURKUNDEN, FÜHRUNGSZEUGNISSE, BERUFSNACHWEISE UND STERBEURKUNDEN


Es bestehen zwei Möglichkeiten um eine der o. g. Urkunden im zuständigen Konsulat zu erhalten:

 

  1. PERSÖNLICH:Übersendung einer Email an das Konsulat, in der um einen Termin gebeten wird und in der folgende Angaben enthalten sind:
    1.     Vollständiger Name.
    2.     Anschrift.
    3.     Telefon.
    4.     Art der beantragten Urkunde.
    5.     Bitte eines Termins um das Dokument abzuholen.
    6.     Fotokopie vom Reisepass oder Personalausweis, welches zur Abholung mitgebracht werden muss.

  2. PER POST: Ein vom/von der Antragsteller/in unterzeichneter Brief, aus dem folgende Informationen hervorgehen:
    1.     Vollständiger Name.
    2.     Anschrift.
    3.     Telefon.
    4.     E-Mail Adresse.
    5.     Art der beantragten Urkunde.
    6.     Fotokopie vom Reisepass oder Personalausweis, welches zur Abholung mitgebracht werden muss.
    7.     Übersendung eines frankierten Rückumschlages (als Einschreiben).


ANMERKUNG:
In dem Fall, dass die Urkunde durch eine dritte Person beantragt wird, muss diese einen gültigen Pass oder Ausweis vorlegen und eine für diesen Zweck ausgestellte notarielle Vollmacht vorweisen.


* Hinweis: Auf den Geburtsurkunden ist die Uhrzeit der Geburt nicht vermerkt; hierfür ist eine Geburtsurkunde im Original in dem Standesamt in Chile zu beantragen, in dem die Eintragung der Geburt vorgenommen wurde. Im Falle der Geburt im Ausland ist das chilenische Konsulat zu konsultieren, in dem die Geburt registriert wurde.