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Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige im Konsulat

BEANTRAGUNG EINER REISEERLAUBNIS FÜR MINDERJÄHRIGE IM KONSULAT

Übersendung der folgenden Information in gescannter Form an die Emailadresse des für den Wohnort zuständigen Konsulates:

  1. Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) beider Elternteile oder nur desjenigen, der das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, zusammen mit der Entscheidung, die dies feststellt.
  2. Pass des/der Minderjährigen.
  3. Geburtsurkunde des Minderjährigen (internationale mehrsprachige Geburtsurkunde, die auch Spanisch umfasst, oder chilenische Geburtsurkunde).
  4. Vollständige Anschrift in Deutschland.
  5. Dauer des Aufenthaltes in Chile.
  6. Festnetz- und Mobilnummer (soweit vorhanden).

Nächste Schritte:

Nach Übersendung der nötigen Unterlagen per Email an das Konsulat, wird Ihnen ebenfalls per Email ein Termin für die Unterzeichnung des Dokumentes mitgeteilt. Der Email entnehmen Sie bitte auch die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulates. Bitte wenden Sie sich vor Erhalt der Email mit dem Termin nicht auf anderem Wege an das Konsulat.

Zum vereinbarten Termin müssen beide Elternteile bzw. der/die Sorgeberechtigte erscheinen. Folgende Unterlagen sind bei dem Termin vorzulegen:

  1. Gültiger Ausweis oder Pass.
  2. Internationale Geburtsurkunde im Original.
  3. Zahlungsnachweis.
  4. Für Alleinerziehende: Nachweis über die elterliche Sorge bzw. das Sorgerecht durch Vorlage des entsprechenden Dokumentes (“Sorgerecht” in Deutschland, ausgestellt durch das Jugendamt; “patria potestad” in Chile, ausgestellt durch das zuständige Familiengericht in Chile).

WICHTIG

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Voraus, da die Nachfrage sehr groß und der Zeitplan voll ist.

Damit die Unterschrift des Konsuls in Chile gültig ist, muss sie nach seiner Ankunft in Chile in der Legalisierungsabteilung des Außenministeriums legalisiert werden (Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores). Es wird darauf hingewiesen, dass Legalisierungs- und Übersetzungsverfahren vom Dokumentinhaber oder von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Dritten mittels einfacher Vollmacht beantragt werden können, wobei eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Inhabers beizufügen ist. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Weitere Informationen unter: https://www.consulado.gob.cl/red/atencion-de-publico-en-santiago.

IN SANTIAGO:

Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores

Adresse: Agustinas 1320, Etage 1, Santiago.

Öffnungszeiten (ausschließlich nach Terminvereinbarung): Montag bis Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr

TERMINRESERVIERUNG: https://www.consulado.gob.cl/agendamiento-atencion-presencial-en-chile

Allgemeine Informationen: https://minrel.gob.cl/minrel/ministerio/direcciones/legalizaciones

IN DEN REGIONEN:

Wenn Sie in den Regionen wohnen, können Sie den Legalisierungsdienst für Dokumente per Post an die Legalisierungsabteilung des Außenministeriums (Agustinas 1320, Etage 1, Santiago) oder über die Provinzregierungen anfordern. Die Liste mit Adressen und Telefonnummern ist auf der Website des Innenministeriums verfügbar: https://www.interior.gob.cl/.