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Registrierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Die Registrierung ist in dem Land vorzunehmen, in dem die eingetragene Lebenspartnerschaft vollzogen wurde. Nach der gültigen chilenischen Gesetzgebung sind im Ausland vorgenommene Eheschließungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts und eingetragene Lebenspartnerschaften oder gleichwertige Verträge, die keine Eheschließung begründen, dann in Chile gültig, wenn sie im Sonderregister für eingetragene Lebenspartnerschaften verzeichnet werden.

Die Konsulate von Chile in Deutschland können nur Registrierungen von in Deutschland geschlossenen eingetragenen Lebenspartnerschaften vornehmen und dies nur dann, wenn einer der LebenspartnerInnen die chilenische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann auch in Chile registriert werden; dieses Vorgehen ist obligatorisch, wenn beide Personen ausländische StaatsbürgerInnen sind.

VORGEHENSWEISE:

1. Folgende Unterlagen sind in gescannter Form (PDF, keine Zip-Datei) an die Emailadresse des zuständigen Konsulates zu übersenden:

  • Internationale Bescheinigung über die eingetragene Lebenspartnerschaft mit Apostille
  • Gültiger Ausweis oder Pass beider Partner (wenigstens einer mit chilenischer Staatsangehörigkeit)
  • Aktuelle, vollständige Anschrift
  • Uhrzeit der Zeremonie (ungefähre Angabe, wenn genaue Uhrzeit nicht vorliegt)
  • Mobil- oder Festnetznummer (wenn vorhanden)
  • Emailadresse

2. Nach Übersendung der notwendigen Unterlagen wird unter Angabe der zu zahlenden Gebühr und der Kontonummer des Konsulats ein Terminvorschlag übersandt. 

3. Die Registrierung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird nur vorgenommen, wenn mindestens eine/r der PartnerInnen vorstellig wird.

4. Der/die AntragstellerIn oder die AntragstellerInnen bringen bitte ihren gültigen Ausweis oder Pass, sowie die internationale Bescheinigung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (diese wird nach Chile weitergeleitet) und den Nachweis über die Zahlung der Gebühr mit.

5. Nach der Registrierung werden die Unterlagen an das chilenische Standes- und Einwohnermeldeamt Servicio de Registro Civil e Identificación für ihre Übernahme in das Sonderregister weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr sechs Monate.

Weitere Informationen:

Informationen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften

Gesetzestext Nr. 20.830 über eingetragene Lebenspartnerschaften