Im Ausland vollzogene Scheidungen
Um im Ausland vollzogene Scheidungen in Chile anerkennen zu lassen, sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden:
- Vor November 2004 vollzogene Scheidungen: Da es vor diesem Datum kein Scheidungsgesetz in Chile gab, ist ein neues Scheidungsverfahren an einem chilenischen Gericht einzuleiten.
- Nach November 2004 vollzogene Scheidungen: Vor dem Obersten Gerichtshof ist eine Vollstreckbarerklärung, d. h. die Anerkennung ausländischer Urteile, durchzuführen. Dies wird über einen in Chile zugelassenen Anwalt getan. Das deutsche Urteil ist in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, die von den zuständigen Behörden legalisiert werden muss. Es ist zu berücksichtigen, dass dieses Urteil der amtlichen Mitteilung an den anderen ehemaligen Ehepartner bedarf.
Das Scheidungsurteil muss zudem vollstreckt worden sein; das bedeutet, dass weder Widerspruch noch andere Rechtsmittel dagegen eingelegt werden können (Res Judicata oder "no appeal certificate").
Die von ausländischen Gerichten ausgesprochenen Scheidungsurteile werden in Chile in Übereinstimmung mit Ausführungen der chilenischen Gesetze (Zivilprozessrecht) anerkannt. Jedoch ist in Chile keine Scheidung rechtskräftig, die nicht durch richterlichen Beschluss erklärt wurde oder die irgenwie gegen die chilenische öffentliche Ordnung verstößt.
Einleitung eines Scheidungsverfahrens, wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Einverständliche Scheidung: Einem in Chile zugelassenen Anwalt ist ein Gerichtsmandat (Vollmacht) zu übertragen, damit er die Formalitäten für ein Scheidungsverfahren einleitet. Dieses Dokument wird durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat ausgehändigt; der durch den Anwalt erstellte Textentwurf wird im Vorfeld an das Konsulat übersandt. Folgende Angaben müssen enthalten sein: Vollständiger Name, Staatsangehörigkeit, RUN (Pass oder Ausweis), Beruf oder ausgeübte Tätigkeit sowie vollständiger Name des Ehepartners.
- Nicht einverständliche (einseitige) Scheidung: Da sich die Zuständigkeit des Gerichts nach der Wohnanschrift des Beklagten richtet, ist es in der Praxis unmöglich ein Verfahren einzuleiten. Hierbei handelt es sich um eine Rechtslücke, die von den chilenischen Gesetzen bisher nicht geschlossen wurde.
Vollstreckbarkeit oder Anerkennung im Ausland gefällter Urteile
Wenn Sie sich außerhalb Chiles aufhalten, so ist einem in Chile zugelassenen Anwalt ein Rechtsmandat zu übertragen, das bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat unterschrieben werden muss.
Diese Formalität kann zwischen sechs Monaten und mehr als einem Jahr dauern. In der Praxis geht es schneller, wenn Sie die Scheidung in Chile erneut vornehmen lassen, da Sie das im Ausland gefällte Urteil als Nachweis nutzen können.