Eintragung von Verstorbenen
Das Konsulat von Chile möchte den Hinterbliebenen seine aufrichtige Anteilnahme zum Ausdruck bringen.
Der/die chilenische Staatsbürger/in muss in Deutschland verstorben sein.
Die Eintragung des Ablebens im Konsulat kann von jedweder Person vorgenommen werden.
VERFAHREN:
- Folgende Unterlagen werden in gescannter Form (PDF, keine Zip-Datei) per E-Mail an das zuständige Konsulat gesandt:
- Internationale Sterbeurkunde mit Apostille
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Antragstellers/in
- Letzte Meldeadresse der verstorbenen Person
- Ärztliches Attest mit Angabe von Todesursache und Ort des Ablebens
- Todeszeitpunkt
- Mobilfunk/Handy- und/oder Festnetznummer (soweit vorhanden).
- Entrichtung der entsprechenden Konsulargebühr für die Eintragung und die beglaubigte Kopie der internationalen Sterbeurkunde (Kontonummer bitte beim zuständigen Konsulat erfragen)
- Nach Übersendung der Unterlagen per Email an das Konsulat, wird Ihnen ebenfalls per Email ein Termin für die Unterzeichnung des Dokumentes mitgeteilt. Der Email entnehmen Sie bitte auch die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulates. Bitte wenden Sie sich vor Erhalt der Email mit dem Termin nicht auf anderem Wege an das Konsulat.
Zu dem Termin muss die internationale Sterbeurkunde im Original gebracht werden, um eine beglaubigte Kopie zu erstellen.
Die Bearbeitungszeit für die Eintragung des Ablebens durch das Einwohnermelde- und Standesamt in Chile beträgt ungefähr sechs Monate.
Die Eintragung des Ablebens eines ausländischen Ehepartners ist direkt beim Einwohnermelde- und Standesamt Servicio de Registro Civil de Chile, Huérfanos 1570, Santiago, 2. Etage, zu beantragen.