Überführung von verstorbenen Personen
Für die Überführung verstorbener Personen aus dem Ausland nach Chile, sei es in Urnen oder Särgen, verlangt die chilenische Gesundheitsbehörde Servicio Nacional de Salud die folgenden Dokumente:
FÜR URNEN:
- Einäscherungsurkunde des deutschen Bestattungsunternehmens.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des deutschen Bestattungsunternehmens, aus der hervorgeht, dass die Urne hermetisch versiegelt ist und dass keine Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht.
FÜR SÄRGE:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des deutschen Bestattungsunternehmens, aus der hervorgeht, dass der Sarg versiegelt ist, der Leichnam sich in einem guten Konservierungszustand befindet und keine Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht.
BEIDEN BESCHEINIGUNGEN MUSS DIE „BESCHEINIGUNG ÜBER RÜCKFÜHRUNG STERBLICHER ÜBERRESTE (CERTIFICADO DE REPATRIACIÓN DE RESTOS)“ BEIGEFÜGT WERDEN. DIESE BESCHEINIGUNG STELLT DAS FÜR IHREN WOHNSITZ ZUSTÄNDIGE KONSULAT VON CHILE AUS.
Voraussetzung für die Beantragung einer „Bescheinigung für die Rückführung sterblicher Überreste“:
- Vereinbarung eines Termins und Entrichtung der entsprechenden Gebühr auf das Konto des Konsulats.
- Eintragung des Todesfalls in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat als Voraussetzung für die Ausstellung einer Überführungsbescheinigung (siehe auch Informationen über Eintragungen eines Todesfalls).
- Zu dem Termin im Konsulat bringen Sie bitte die Bescheinigungen des deutschen Bestattungsunternehmens im Original, den Zahlungsnachweis sowie einen gültigen Ausweis oder Pass mit.
Im Zuge der Bearbeitung des Antrages kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden; dies wird jedem einzelnen Antragsteller mitgeteilt.