Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen nach Chile
Diese Formalität erlaubt es, folgende Genehmigung zu erhalten: Genehmigung für die Einfuhr von Haustieren, die als Begleitgepäck mit dem/der Antragsteller/in einreisen.
Diese Formalität richtet sich an folgende Personen: Besitzer von Hunden, Katzen und Frettchen, die mit ihren Haustieren in Chile einreisen wollen.
Voraussetzungen
- Vorlage eines durch den Amtstierarzt im Herkunftsland des Haustieres ausgestellten Gesundheitszeugnisses in der Sprache des Herkunftslandes und Übersetzung in Spanischer Sprache. Aus dem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als zehn Tage sein darf, muss folgendes hervorgehen:
- Das Tier wurde von einem Tierarzt untersucht, der feststellte, dass es keine ansteckenden Infektionskrankheiten oder Parasitenbefall hat.
- Das Tier wurde mindestens einen Monat und höchstens 12 Monate vor der Abreise gegen Tollwut geimpft bzw. wurde in einer Untersuchung mindestens drei Monate und höchstens 24 Monate vor der Abreise die Existenz von Antikörpern gegen das Tollwutvirus (mit einem Mindestergebnis von 0,5 UI/ml) festgestellt.
- Das Tier wurde in den 30 Tagen vor der Abreise innerlich und äußerlich mit einem Breitbandmittel gegen Parasiten behandelt.
- Die männlichen und weiblichen Frettchen wurden kastriert.
- Das Gesundheitszeugnis muss sämtliche Angaben zum Tierhalter, zum Haustier, über Impfungen, Untersuchungen und Behandlungen sowie die Adresse des Aufenthaltsortes in Chile enthalten.
Im besonderen Fall der Frettchen ist durch den Tierhalter eine Genehmigung für die Einfuhr von exotischen Tierarten, ausgestellt durch den Land- und Viehwirtschaftlichen Dienst Servicio Agrícola y Ganadero (untergeordnete Behörde des chilenischen Landwirtschaftsministeriums), vorzulegen. Diese Genehmigung wird 60 Tage vor der Einreise bei der Abteilung für natürliche erneuerbare Ressourcen División de Recursos Naturales Renovables beantragt.
Nach der Einreise in Chile müssen die Tiere für die Dauer von 10 Tagen an der angegebenen Privatadresse verbleiben.
Wenn die genannten Anforderungen bezüglich der Dokumente nicht erfüllt werden, ist der Land- und Viehwirtschaftliche Dienst Servicio Agrícola y Ganadero autorisiert, die tierärztlichen Maßnahmen zu treffen, die die Mitarbeiter für angemessen halten.
Unterlagen:
- Offizielles Gesundheitszeugnis im Original, ausgestellt durch den Amtstierarzt des Herkunftslandes, das die Erfüllung der tiergesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr bestätigt.
- Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von höchstens 10 Tagen.
Gesetzesnormen:
- Beschluss Resolución N° 6.056, vom 06.10.2009, geändert durch den Beschluss Resolución N° 1047 vom 12.02.2010
- Beschluss Resolución exenta N° 863 vom 26.03.1999
- Beschluss Resolución Exenta N° 1.254 vom 12.08.1991 und spätere Änderungen (Beschluss Resolución N° 1.150 vom 02.05.2000
- Jagdgesetz Ley de Caza Nº 19.473 (Artikel 25)