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Einreise nach Chile: Produkte, Fahrzeuge und Impfungen

Reisegepäck (Koffer, Taschen, persönliche Gegenstände), Kleidung, elektronische Körperpflegegeräte (Rasierapparat, Haarschneidegeräte, Haartrockner) und Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (Wecker, Fotoapparat, tragbare Schreibmaschinen und Taschenrechner) sind erlaubt.

Reisende nach Chile können höchstens 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 g Pfeifentabak und 2,5 l Spirituosen in das Land einführen. Die Einfuhr von Schokolade ist erlaubt.

Erzeugnisse tierischen und pflanzlichen Ursprungs

Chile verfügt über strenge Vorschriften für den Einfuhr von Erzeugnissen tierischen und pflanzlichen Ursprungs. Selbst wenn diese Produkte entsprechend etikettiert und vakuumversiegelt sind, müssen sie beim chilenischen Amt für Land- und Viehwirtschaft Servicio Agrícola y Ganadero (SAG) deklariert werden.

Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen

Für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen in chilenisches Staatsgebiet ist am Grenzübergang ein Formular der chilenischen Zollbehörde Aduanas auszufüllen. In diesem Fall ist die Einreise als Tourist zu bestätigen, sind die gültigen Fahrzeugpapiere sowie eine vor einem Notar unterzeichnete und vom chilenischen Konsul im Ursprungsland legalisierte Vollmacht vorzuweisen, falls der Fahrer des Fahrzeugs nicht zugleich der Eigentümer ist.

Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen ist für 90 Tage gültig.

Führerschein

Der in Argentinien ausgestellte Führerschein argentinischer Touristen ist in Chile gültig. Alle anderen Ausländer müssen einen in ihrem Herkunftsland ausgestellten internationalen Führerschein vorweisen.

Impfungen

Derzeit werden keine besonderen Impfungen für die Einreise nach Chile gefordert.

Weitere Informationen:

Servicio Agrícola y Ganadero - chilenisches Amt für Land- und Viehwirtschaft

Servicio Nacional de Aduanas – chilenische Zollbehörde