Vollmacht zum Erwerb von Immobilien
Der Erwerb von Immobilien in Chile wird notwendigerweise als öffentliche Urkunde vorgenommen.
Jedoch wird aufgrund der administrativen und technischen Schwierigkeiten bei der Aushändigung dieser öffentlichen Urkunde vorgeschlagen, einer dritten Person in Chile eine Sondervollmacht für den Kaufvertrag auszustellen, statt die Urkunde durch das Konsulat ausstellen zu lassen.
In der Sondervollmacht ist die Immobilie konkret zu beschreiben:
- Art der Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung);
- Gemeinde;
- Abgrenzung;
- Anschrift;
- Angaben der Eintragung beim Grundstücksamt.
Wenn der/die Antragsteller/in darauf besteht, den Kaufvertrag über das Konsulat von Chile abzuschließen, so ist der/die Konsul/in per Gesetz verpflichtet, nach zusätzlichen Informationen über die Immobilie zu fragen (dies geschieht einzelfallabhängig).
Die Sondervollmachten für Immobilien in Chile sind in Anwesenheit eines chilenischen Konsuls auszustellen. Wenn Sie in Anwesenheit eines deutschen Notars ausgestellt werden, genehmigen die chilenischen Grundstücksämter ihre Eintragung nicht, selbst wenn sie von dem chilenischen Konsulat entsprechend legalisiert wurden (mit der Ausnahme einer Genehmigung per Gerichtsurteil).
Verfahren: Siehe “Sondervollmacht”.