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Eidesstattliche Erklärung

Die eidesstattliche Erklärung ist ein Dokument, durch das eine Person unter Eid erklärt, das ein bestimmter Umstand oder Verwaltungsakt der Wahrheit entspricht.

VORAUSSETZUNG:

  • Gültiger Ausweis oder Pass.
  • Volljährigkeit des Erklärenden.


Verfahren

  1. Übersendung des Entwurfes der Erklärung in elektronischer Form und in Word-Format an das für den Wohnort zuständige chilenische Konsulat.
  2. Die Vollmacht muss unbedingt den vollständigen Namen, die Nummer des gültigen Ausweises oder Passes, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Meldeadresse und Beruf oder Tätigkeit des/r Erklärenden enthalten.
  3. Sobald der Entwurf per Email eingegangen ist, wird ein Termin für die Unterzeichnung per Email mitgeteilt, in der ebenso die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulats angegeben werden. Es wird darum gebeten, die Email mit dem Termin abzuwarten und sich nicht vor Erhalt der Email an das Konsulat zu wenden.
  4. Zahlung der entsprechenden Gebühr (Kontoverbindung und Höhe der Gebühr bitte beim zuständigen Konsulat erfragen).
  5. Zu dem Termin sind der gültige Ausweis oder Pass und der Zahlungsnachweis mitzubringen.
  6. Vor der Unterzeichnung des Dokuments ist dieses aufmerksam durchzulesen, um sicher zu gehen, dass keine Fehler vorhanden sind.

Im Falle falscher Angaben in der Erklärung kommen die Verfügungen des Art. 210 des chilenischen Strafgesetzbuches zur Anwendung.

Strafgesetzbuch der Republik Chile

§ 210: Wer vor einer Behörde oder ihren Bediensteten einen Meineid leistet oder eine Falschaussage in einer nicht strittigen Sache abgibt, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 6 Jahren, die sich zwischen der Mindeststrafe und dem mittleren Strafmaß bewegt, sowie einer Geldstrafe in der Höhe von 6 bis 10 Mindestlöhnen belegt. Mit der gleichen Strafe wird der Erklärende belegt, der über die Herkunft des entwendeten oder gestohlenen Gegenstands gemäß der Ausführungen des § 83 der Strafprozessordnung 1 im Zuge seiner Aussage einen Meineid leistet.


WICHTIG

Damit die Unterschrift des/r Konsuls/in in Chile Gültigkeit besitzt, ist seine/ihre Unterschrift in der Legalisierungsabteilung des Außenministeriums (Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores), Agustinas 1320, piso 1, Santiago, zu legalisieren. DIESES VERFAHREN IST KOSTENFREI.