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Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige vor einem Notar

BEANTRAGUNG EINER REISEERLAUBNIS FÜR MINDERJÄHRIGE VOR EINEM NOTAR

  1. Vor einem öffentlich bestellten Notar das “Formular für Reiseerlaubnis”  oder "Formular für Reiseerlaubnis bei Alleinerziehenden" unterzeichnen unter Beifügung einer Internationalen Geburtsurkunde des Minderjährigen.
  2. Beantragung der Apostille im zuständigen Landgericht. Bitte bedenken Sie, dass die Apostille keine anschließende Legalisierung vom Konsulat benötigt. 

Dokumente, die bei der Ausreise aus Chile Vorzuweisen sind:

  1. Gültiger Reisepass.
  2. Reisegenehmigung beider Elternteile oder des/der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichtes im Original nebst der einfachen Kopien.
  3. International Geburtsurkunde im Original nebst drei einfachen Kopien.
  4. Sterbeurkunde, falls einer der Elternteile bereits verstorben sein sollte, nebst drei einfachen Kopien.