Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige vor einem Notar
BEANTRAGUNG EINER REISEERLAUBNIS FÜR MINDERJÄHRIGE VOR EINEM NOTAR
- Vor einem öffentlich bestellten Notar das “Formular für Reiseerlaubnis” oder "Formular für Reiseerlaubnis bei Alleinerziehenden" unterzeichnen unter Beifügung einer Internationalen Geburtsurkunde des Minderjährigen.
- Beantragung der Apostille im zuständigen Landgericht. Bitte bedenken Sie, dass die Apostille keine anschließende Legalisierung vom Konsulat benötigt.
Dokumente, die bei der Ausreise aus Chile Vorzuweisen sind:
- Gültiger Reisepass.
- Reisegenehmigung beider Elternteile oder des/der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichtes im Original nebst der einfachen Kopien.
- International Geburtsurkunde im Original nebst drei einfachen Kopien.
- Sterbeurkunde, falls einer der Elternteile bereits verstorben sein sollte, nebst drei einfachen Kopien.