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Spendenbescheinigungen

Die Spendenbescheinigung ist ein Dokument, das es erlaubt, Spenden aus dem Ausland nach Chile einzuführen (nur Güter, kein Geld), damit die Freistellung von Zahlungen wie Steuern, Gebühren, Zöllen oder anderen für Importe erhobene Belastungen, die von der chilenischen Zollbehörde in Übereinstimmung mit dem Gesetz 16.282 geltend gemacht werden, genehmigt wird.

Bei den Nutznießern der Spenden darf es sich nicht um natürliche Personen handeln, sondern nur um:

  1. Öffentliche oder private Bildungseinrichtungen, sofern es sich bei letzteren um vom Staat anerkannte Universitäten ohne Erwerbszweck handelt.
  2. Instanzen der Regierung (Ministerien, öffentliche Dienste), Bezirksämter, Institutionen der staatlichen Wohlfahrt und Sozialfürsorge.
  3. Sportler, die ihre Trophäen, Pokale oder andere künstlerische Gegenstände, die sie im Ausland gewonnen haben, oder Sachpreise als Gewinn des sportlichen Wettkampfes einführen.
  4. Bücher, Zeitschriften, Broschüren und andere Drucksachen, die von religiösen Institutionen stammen, sofern sie von den Glaubensgemeinschaften, Klöstern oder Kirchen für den eigenen Gebrauch oder für ihre Verbreitung ohne Erwerbszweck vorgesehen sind.


Eine Grundvoraussetzung für die Einführung von Waren/Gütern ist, dass es sich um eine Spende für eine autorisierte Institution handelt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, können die entsprechenden Waren und Güter nur unter den allgemein gültigen Normen eingeführt werden, was die Zahlung von Gebühren und Steuern beinhaltet sowie die Erfüllung der entsprechenden Formalitäten der Zollbehörde.

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER SPENDEN-BESCHEINIGUNG IM FÜR DEN WOHNORT ZUSTÄNDIGEN KONSULAT:

  1. Brief des Spenders unter Angabe des Namens, der vollständigen Anschrift, Email und Telefonnummer unter Beifügung der folgenden Dokumente:
    1. Originalbescheinigung der autorisierten Empfängerinstitution mit Unterschrift und Stempel des gesetzlichen Vertreters unter Angabe des Namens der nutznießenden Institution, sowie Sitz und Arbeitsbereich. Die kostenfreien, subventionierten Bildungseinrichtungen, bei denen es sich nicht um Hochschulen handelt, müssen eine Bescheinigung des chilenischen Bildungsministeriums beifügen.
      Die Hochschulen müssen ihr Ersuchen durch den entsprechenden Dekan oder Verwaltungsleiter unterzeichnen lassen.
      Öffentliche Dienste müssen eine Bescheinigung des chilenischen Finanzministeriums beifügen. Instanzen der Kirche müssen ihr Ersuchen im Namen des entsprechenden Bischofs stellen.
      Im Falle staatlicher Krankenhäuser ist das Ersuchen im Namen der regionalen Gesundheitsbehörde zu stellen und durch den entsprechenden Leiter zu unterzeichnen.
    2. Wertangabe: Es ist eine Liste mit der Bezeichnung jedes zu spendenden Artikels unter Angabe der Stückzahl, Einzelpreis in US$ und Gesamtwert in US$ zu erstellen.
  2. Im Zuge der Bearbeitung des Antrages können zusätzliche Informationen erforderlich werden.


Spenden in Notfällen:

Wenn auch die materielle Spende von großem Nutzen sein kann, so muss doch berücksichtigt werden, dass oftmals auch ein Akt der Solidarität Probleme verursachen kann, wenn er außerhalb der Norm unorganisiert durchgeführt wird. Wir wollen dazu beitragen, dass Probleme gelöst werden, statt sie zu verursachen.