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Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung ist ein Dokument, das vor allem für die Auszahlung von Pensionsansprüchen benötigt wird, die der chilenische Rentenversicherungsträger

Instituto de Previsión Social (IPS, ehemals INP) zahlt. Das Dokument bezeugt, dass der Inhaber der Pensionsansprüche noch nicht verstorben ist und demnach das Recht auf die entsprechenden Zahlungen hat. Mit dem Dokument wird der jährlichen Verpflichtung des entsprechenden Nachweises dem IPS gegenüber Rechnung getragen.


VERFAHREN

Persönliches Erscheinen

  1. Vereinbarung eines Termins, Erfragen und Zahlung der entsprechenden Gebühr für die Lebensbescheinigung auf das Konto des für den Wohnort zuständigen Konsulates.
  2. Zu dem Termin sind der gültige Ausweis oder Pass sowie der Zahlungsnachweis mitzubringen.

 
Falls vom Antragsteller gefordert kann die Lebensbescheinigung mit der Diplomatenpost an das Referat für Konsularangelegenheiten – Abteilung Sozialversicherung des chilenischen Außenministeriums gesandt werden, wo sie legalisiert und für ihre dortige Registrierung und Archivierung an das IPS übermittelt wird.