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Sonderfälle öffentlicher Urkunden

WICHTIG: Bei der Beantragung eines Termins bei den chilenischen Konsulaten in Deutschland werden folgende Angaben des Antragstellers benötigt:
  • Vollständiger Name
  • RUN (chilenische persönliche Identifikationsnummer) und Personalausweisnummer oder Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Personenstand
  • ollständige Anschrift mit Postleitzahl und Telefonnummer in Deutschland
Nachdem das Konsulat alle Informationen erhalten hat, schickt es Ihnen einen Terminvorschlag, den zu zahlenden Betrag und die Bankverbindung für die Überweisung.
 
In folgenden Fällen sind öffentliche Urkunden durch einen in Chile zugelassenen Anwalt aufzusetzen und zu unterzeichnen:
  1. Gründung, Änderung, Aufhebungsverträge und Auflösung von Gesellschaften;
  2. Gütertrennung;
  3. Erlangung der Rechtspersönlichkeit;
  4. Gründung von Kooperativen oder Vereinigungen zur Regulierung von Wassernutzungsrechten;
  5. Verträge über Transaktionen und Ausgabe von Wertmarken durch Aktiengesellschaften.
 
DAS CHILENISCHE RECHT (ART. 143 DES GERICHTSVERFASSUNGS-GESETZES) VERLANGT ES, DASS DIESE DOKUMENTE VON IN CHILE ZUGELASSENEN ANWÄLTEN* AUFGESETZT WERDEN.
 
* Zugelassener Anwalt: Abgeschlossenes Jurastudium an einer chilenischen Universität und gültiges Anwaltspatent der zuständigen chilenischen Verwaltungsinstanz.
 
Verfahren
  1. Übersendung der Urkunde, die von verantwortlichen Anwalt in Chile aufgesetzt und unterzeichnet wurde, in elektronischer Form in Word-Format an das für den Wohnort zuständige Konsulat.
  2. Die Urkunde muss unbedingt den vollständigen Namen, Nummer des gültigen Ausweises oder Passes, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnanschrift und Beruf oder Tätigkeit der unterzeichnenden Personen beinhalten.
  3. Sobald der Entwurf per Email beim Konsulat eingegangen ist, wird Ihnen ebenfalls per Email ein Termin für die Unterzeichnung des Dokumentes mitgeteilt. Der Email entnehmen Sie bitte auch die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulates. Bitte wenden Sie sich vor Erhalt der Email mit dem Termin nicht auf anderem Wege an das Konsulat.
  4. Bitte erscheinen Sie persönlich zu dem Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und eine ausgedruckte Kopie des Zahlungsnachweises mit.
  5. Lesen Sie das Dokument bitte aufmerksam durch, bevor Sie es unterschreiben, damit eventuell vorhandene Fehler korrigiert werden können. Eine Korrektur des Dokumentes nach der Unterzeichnung erfordert seine erneute Ausstellung sowie erneute Entrichtung der entsprechenden Gebühr.
 
WICHTIG 
  • Das Dokument wird Ihnen noch am selben Tag des Termins übergeben.
  • Der Interessent muss das Dokument nach Chile schicken (in der Regel wird es per Kurierdienst verschickt).
  • Damit die Unterschrift des/r Konsuls/in in Chile Gültigkeit besitzt, ist seine/ihre Unterschrift in der Legalisationsabteilung des Außenministeriums (Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores), Agustinas 1320, piso 1, Santiago, zu legalisieren. DIESES VERFAHREN IST KOSTENFREI.