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Vollmacht

WICHTIG: Bei der Beantragung eines Termins bei den chilenischen Konsulaten in Deutschland werden folgende Angaben des Antragstellers benötigt:
  • Vollständiger Name
  • RUN (chilenische persönliche Identifikationsnummer) und Personalausweisnummer oder Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Personenstand
  • Vollständige Anschrift mit Postleitzahl und Telefonnummer in Deutschland
Nachdem das Konsulat alle Informationen erhalten hat, schickt es Ihnen einen Terminvorschlag, den zu zahlenden Betrag und die Bankverbindung für die Überweisung.
 
Die Vollmacht ist ein Dokument, mit dem eine Person eine andere Person bevollmächtigt, damit diese eine Formalität oder einen Verwaltungsakt durchführt, der es nicht erfordert, dass den Voraussetzungen einer Beurkundung entsprochen wird.
 
ANMERKUNG: Es ist bei den jeweiligen Behörden nachzufragen, ob diese eine Vollmacht akzeptieren oder nicht.
 
Verfahren
  1. Übersendung des Entwurfes der Vollmacht in elektronischer Form und in Word-Format an das für den Wohnort zuständige chilenische Konsulat.
    • Die Vollmacht muss unbedingt den vollständigen Namen, die Nummer des gültigen Ausweises oder Passes, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Meldeadresse und Beruf oder Tätigkeit des/r Vollmachtgebers/in sowie des/r Vollmachtnehmer/in enthalten.
    • Die Formalitäten und Angelegenheiten, für die die Vollmacht ausgestellt wird, müssen angegeben werden. Werden sie nicht angegeben, erstreckt sich die Vollmacht hierauf nicht.
  2. Sobald der Entwurf der Vollmacht per E-Mail eingegangen ist, wird ein Termin für die Unterzeichnung per E-Mail mitgeteilt, in der ebenso die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulats angegeben werden. Es wird darum gebeten, die E-Mail mit dem Termin abzuwarten und sich nicht vor Erhalt der E-Mail an das Konsulat zu wenden.
  3. Zu dem Termin sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und der Zahlungsnachweis mitzubringen.
  4. Vor der Unterzeichnung des Dokuments ist dieses aufmerksam durchzulesen, um sicher zu gehen, dass keine Fehler vorhanden sind. Jedweder Fehler führt zu einer erneuten Ausstellung der Vollmacht, was auch eine erneute Entrichtung der Gebühr beinhaltet

 

WICHTIG
  • Das Dokument wird Ihnen noch am selben Tag des Termins übergeben.
  • Der Interessent muss das Dokument nach Chile schicken (in der Regel wird es per Kurierdienst verschickt).
  • Damit die Unterschrift des/r Konsuls/in in Chile Gültigkeit besitzt, ist seine/ihre Unterschrift in der Legalisationsabteilung des Außenministeriums (Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores), Agustinas 1320, piso 1, Santiago, zu legalisieren. DIESES VERFAHREN IST KOSTENFREI.