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Generalvollmacht

Die Generalvollmacht ist eine öffentliche Urkunde, mit welcher der/die Vollmachtgeber/in den/die Vollmachtnehmerin damit bevollmächtigt, alle rechtlichen Stellvertretungen vorzunehmen.

Die Stellvertretung ist verbindlich, denn die Handlungen des/der Vollmachtnehmer/in verpflichten den/die Vollmachtgeber/in, als handele er/sie selbst.

Verfahren

  1. Übersendung des Entwurfes der Vollmacht in elektronischer Form und in Word-Format an das für den Wohnort zuständige chilenische Konsulat. Der Entwurf ist von dem verantwortlichen Anwalt in Chile zu formulieren.
    1. Die Vollmacht muss unbedingt den vollständigen Namen, die Nummer des gültigen Ausweises oder Passes, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Meldeadresse des/r Vollmachtgebers/in sowie des/r Vollmachtnehmer/in enthalten.
    2. Die Formalitäten und Rechtsgeschäfte, für die die Sondervollmacht erteilt wird, müssen angegeben werden. Werden sie nicht angegeben, erstreckt sich die Vollmacht hierauf nicht.
      Es wird empfohlen, dass der Text der Sondervollmacht durch einen Anwalt in Chile formuliert wird, da das Konsulat von Chile keine Verantwortung dafür übernimmt, wenn die Sondervollmacht nicht den formalen Anforderungen entspricht und daher nicht akzeptiert wird.
  2. Sobald der Entwurf der Vollmacht per E-Mail eingegangen ist, wird ein Termin für die Unterzeichnung per E-Mail mitgeteilt, in der ebenso die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulats angegeben werden. Es wird darum gebeten, die E-Mail mit dem Termin abzuwarten und sich nicht vor Erhalt der E-Mail an das Konsulat zu wenden.
  3. Zu dem Termin sind der gültige Ausweis oder Pass und der Zahlungsnachweis mitzubringen.
  4. Vor der Unterzeichnung des Dokuments ist dieses aufmerksam durchzulesen, um sicher zu gehen, dass keine Fehler vorhanden sind. Jedweder Fehler führt zu einer erneuten Ausstellung der Vollmacht, was auch eine erneute Entrichtung der Gebühr beinhaltet.

 

WICHTIG

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Voraus, da die Nachfrage sehr groß und der Zeitplan voll ist.

Damit die Unterschrift des/r Konsuls/in in Chile Gültigkeit besitzt, ist seine/ihre Unterschrift in der Legalisierungsabteilung des Außenministeriums (Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores), Agustinas 1320, piso 1, Santiago, zu legalisieren. DIESES VERFAHREN IST KOSTENFREI.